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Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
Alex - stock.adobe.com
Geschäftsreisen sind ein wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeiter besuchen Kunden im Ausland, Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden.
Vor jeder Entsendung ist jedoch zu prüfen, ob umfangreiche Melde- und Registrierungspflichten im jeweiligen Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten. Zudem gelten außerhalb der EU häufig die Visa-Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Entsendende Unternehmen müssen sich möglichst frühzeitig mit diesen bürokratischen Herausforderungen befassen.
Informieren Sie sich in der gemeinsamen kostenfreien Webinarreihe der hessischen IHKs zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung.
✅ Weltweit. ✅ Rechtssicher. ✅ Entsenden.
2026 erwartet Sie eine Fortsetzung der Reihe
Entsendung von Mitarbeitern nach ...
Die folgenden Themen sind aktuell in Vorbereitung - Anmeldung demächst verfügbar:
| Grundlagen der Mitarbeiterentsendung | April |
| Finnland | Februar |
| Spanien | März |
| Italien | März |
| Schweiz | April |
| Portugal | Mai |
| Frankreich | Juni |
| Polen | September |
| Großbritannien | September |
| Niederlande | Oktober |
| Österreich | November |
| Entsendung von Mitarbeitenden mit Drittstaatenangehörigkeit | November |
| Dänemark | Dezember |
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Österreich
24. November 2026 | 10:00-12:00 Uhr

Die Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich erfordert eine genaue Kenntnis der nationalen Bestimmungen. Unternehmen, die dort Dienstleistungen erbringen oder Personal einsetzen, müssen insbesondere die Meldepflichten, Regelungen zu Arbeitszeit und Mindestlohn sowie Vorgaben zum Arbeitsschutz beachten. Neben den arbeitsrechtlichen Anforderungen sind steuerliche und administrative Pflichten zu berücksichtigen. In dem Webinar erhalten Sie einen Überblick, was Sie prüfen sollten, wann eine Steuer- oder Umsatzsteuerpflicht entsteht, wie Rechnungen richtig erstellt werden und welche Unterlagen vor Ort mitzuführen sind.
Eine Kooperation der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) mit dem Enterprise Europe Network (EEN)
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Erreichbarkeit unserer Hotline:
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Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr


