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Neues EU-UK-Abkommen zu Gibraltar


Erleichterungen für Waren- und Personenverkehr

Seit dem 15. Juli 2026 gilt ein neues Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über Gibraltar. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Verkehr von Waren und Personen zu vereinfachen und gleichzeitig die Integrität des EU-Binnenmarktes und des Schengen-Raums zu gewährleisten.

Kernstück der Vereinbarung ist eine besondere Zollunion („sui generis“) zwischen der EU und Gibraltar. Für den Warenverkehr bleiben Zollanmeldungen zwar grundsätzlich erforderlich, die Abwicklung erfolgt künftig jedoch digital oder über festgelegte Zollstellen in Spanien. Waren aus der EU nach Gibraltar werden im Regelfall über das NCTS-Verfahren mit dem speziellen Code T2GI abgewickelt. Nach ordnungsgemäßer Verzollung und Versteuerung in Gibraltar können die Waren anschließend ohne weitere Zollkontrollen über die Landgrenze nach Spanien und in den EU-Binnenmarkt gelangen.

Zudem ersetzt Gibraltar sein bisheriges Einfuhrzollsystem durch eine neue Transaktionssteuer, die je nach Warengruppe zwischen 15 und 17 Prozent liegt. Ausnahmen gelten unter anderem für lebensnotwendige Güter wie Medikamente oder Kinderkleidung.

Auch für Reisende ergeben sich spürbare Änderungen: Die bisherigen Routinekontrollen an der Landgrenze zwischen Spanien und Gibraltar entfallen. Pendler, Einwohner und Touristen können die Grenze künftig ähnlich wie innerhalb des Schengen-Raums passieren. Gleichzeitig werden die Schengen-Außengrenzkontrollen an den Flughafen und den Hafen Gibraltars verlagert. Dort finden künftig parallele Kontrollen durch die gibraltarischen und die spanischen beziehungsweise Frontex-Behörden statt.

Darüber hinaus verpflichtet sich Gibraltar zu hohen Standards bei Steuertransparenz, Geldwäschebekämpfung, Umwelt- und Sozialstandards sowie zur Anwendung von EU-Beihilferegeln. Das Abkommen schließt damit eine wichtige Lücke im Regelwerk der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit.

Das Abkommen muss nun noch von den zuständigen Institutionen auf beiden Seiten ratifiziert werden. Es gilt jedoch bereits als wichtiger Schritt zur wirtschaftlichen Integration und zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Grenzregion.

Die EU-Kommission hat Eckpunkte zum Abkommen und den Text des Abkommens veröffentlicht.