Menü ausblenden

Entgelttransparenz: EU-Vorgaben im Blick


Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Unternehmen sollten ihre Entgeltstrukturen dennoch frühzeitig auf die künftigen Vorgaben überprüfen.

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Vorgaben erst bis Anfang 2027 in deutsches Recht umzusetzen. Unabhängig davon sollten Unternehmen die bereits bekannten Anforderungen der Richtlinie bei ihren Vorbereitungen berücksichtigen.

Auch wenn Beschäftigte sich gegenüber privaten Arbeitgebern derzeit noch nicht unmittelbar auf die Richtlinie berufen können, werden deutsche Gerichte bestehende Regelungen voraussichtlich zunehmend im Sinne der europäischen Vorgaben auslegen. Für öffentliche Arbeitgeber gelten die Regelungen bereits seit dem 8. Juni 2026 unmittelbar.

Die Richtlinie sieht unter anderem mehr Transparenz bei Gehältern im Bewerbungsverfahren, erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte sowie neue Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Beschäftigten vor. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede sichtbar zu machen und abzubauen.

Unternehmen sollten daher nicht auf das nationale Umsetzungsgesetz warten, sondern bereits jetzt ihre Vergütungsstrukturen und internen Prozesse überprüfen. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass Entgeltunterschiede sachlich begründet sind und eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen werden kann.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Ausgabe 11/12 2025 der Offenbacher Wirtschaft, Seite 40.