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Einigung im EU-US-Deal

© Viktor Cvetkovic | Getty Images | Canva
Am 20. Mai 2026 haben sich Rat und Europäisches Parlament vorläufig auf zwei Verordnungen zur Umsetzung der zollbezogenen Bestandteile des Handelsabkommens zwischen den USA und der EU geeinigt. Ziel ist die Stärkung stabiler und planbarer transatlantischer Handelsbeziehungen bei gleichzeitiger Wahrung der handelspolitischen Handlungsfähigkeit der EU.
Kern der Einigung ist der weitere Abbau von Zöllen auf US‑Industriegüter sowie ein verbesserter Marktzugang, unter anderem durch Zollkontingente und reduzierte Zollsätze für ausgewählte Meereserzeugnisse und nicht sensible Agrargüter.
Zur Absicherung europäischer Interessen enthält das Regelwerk einen ausgeprägten Schutzmechanismus. Die Europäische Kommission kann bei drohenden oder tatsächlichen Marktstörungen infolge erheblich steigender Importe Untersuchungen einleiten und Maßnahmen – bis hin zur Aussetzung der Regelung – ergreifen. Auch bei Verstößen der USA gegen vereinbarte Verpflichtungen oder bei handelsverzerrenden Maßnahmen stehen der Kommission erweiterte Eingriffsbefugnisse zur Verfügung. Zudem können EU-seitige Zugeständnisse im Bereich Stahl und Aluminium ausgesetzt werden, sofern die USA bis zum 31.12.2026 weiterhin einen Zollsatz von über 15 % auf aus der EU importierte Stahl- und Aluminiumderivate anwenden.
Die Verordnungen sind zeitlich befristet und laufen – vorbehaltlich weiterer Beschlüsse – Ende 2029 aus (Sunset-Klausel). Flankierend ist eine engmaschige Überwachung der Auswirkungen der Handelsliberalisierungsmaßnahmen vorgesehen: Die Kommission berichtet regelmäßig über Entwicklungen der Handelsströme und -volumina und legt vor Ablauf eine umfassende Evaluierung vor, insbesondere mit Blick auf Auswirkungen auf KMU.
Nach technischer Finalisierung müssen die Rechtsakte noch formell verabschiedet werden. Ihr Inkrafttreten erfolgt unmittelbar nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Weitere Informationen hat der Europäische Rat in seiner Pressemeldung herausgegeben.