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Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe


Rückmeldeaufforderung vom Regierungspräsidium Kassel zur Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020

 

Derzeit versendet das Regierungspräsidium Kassel in großem Umfang Schreiben an Unternehmen, die im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfe erhalten haben. Auch wenn ursprünglich von stichprobenartigen Prüfungen die Rede war, erfolgt nun eine flächendeckende Rückmeldeaufforderung.

Die IHK Offenbach am Main kann bezüglich der Rückmeldeverfahren keine konkreten Handlungen für die betroffenen Unternehmen einleiten.

Unsere Empfehlung

Aufgrund der sehr kurz gesetzten Rückmeldefristen empfehlen wir betroffenen Unternehmen dringend, folgende Schritte einzuleiten:

1. Fristverlängerung und Akteneinsicht beantragen

Stellen Sie umgehend einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung, falls Ihnen ein fristgemäßes Ausfüllen nicht möglich ist.

Eine Verlängerung der Frist kann über das digitale Kontaktformular beim RP Kassel beantragt werden: Rückmeldeverfahren | rp-kassel.hessen.de (dazu auch unter 1.3a der FAQs vom RP Kassel). 

Die IHK empfiehlt, sich in der Frist im Portal einzuloggen. 

Zugleich sollten Sie eine Akteneinsicht beantragen. Dabei ist wichtig, dass Sie konkret um Folgendes bitten:

  • Übersendung relevanter Unterlagen aus der Akte,
  • Übersendung der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Verordnung oder Richtlinie,
  • Übersendung der damaligen FAQ-Version, die dem Antrag zugrunde lag.

2. Anschreiben

Falls Sie Bedenken gegen die Kriterien von ansetzbaren liquiden Mitteln und Ausgaben haben, stellen Sie diese in einem gesonderten Anschreiben an das RP Kassel per Mail oder Post dar. Beim Ausfüllen der Fragebögen sollten Sie sich unbedingt an die Kriterien in den FAQ halten.

Orientierungshilfen und FAQ

Bitte prüfen Sie die aktuelle FAQ-Version des Landes Hessen. Hier finden sich zum Beispiel Hinweise zur Berücksichtigung von Einnahmen und Ausgaben: https://rp-kassel.hessen.de/rmv/faq

Noch offene rechtliche Fragen

Bitte beachten Sie: Viele rechtliche Fragen – insbesondere zur Auslegung der Förderbedingungen und zur Rückforderungspraxis – sind bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Daher empfehlen wir, keine überstürzten Rückmeldungen oder Rückzahlungen vorzunehmen, ohne zuvor fachlichen Rat eingeholt zu haben.

Klagen gegen das Rückmeldeverfahren in Hessen gibt es bislang nicht. Das erfolgreiche Urteil aus 2024 aus Nordrhein-Westfalen (OVG NRW Urt. v. 17.03.2023, Az. 4 A 1986/22, 4 A 1987/22 und 4 A 1988/22) gegen das dortige Rückmeldeverfahren oder das Urteil aus Bayern (VGH Bayern Beschluss vom 27.03.2025 – 21 ZB 24.514) sind nicht auf unser Bundesland übertragbar.

Hinweis: Dieses Merkblatt stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich zur Klärung individueller Fragen an Ihre Steuerberatung oder Rechtsberatung.

 

Musterschreiben an das RP Kassel zur Fristverlängerung und Akteneinsicht 

Absender:
[Unternehmensname]
[Adresse]
[PLZ Ort]
[Ansprechpartner*in]
[Telefon / E-Mail]

An das Regierungspräsidium Kassel
[Abteilung / Sachbearbeitung]
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel

Datum: [TT.MM.JJJJ]

 

Betreff: Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe – Antrag auf Fristverlängerung und Akteneinsicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf Ihr Schreiben vom [Datum des RP-Schreibens] zum Rückmeldeverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe teilen wir Ihnen Folgendes mit:

1. Antrag auf Fristverlängerung

Wir beantragen hiermit eine Fristverlängerung zur Rückmeldung gemäß Ihrem Schreiben. Die aktuell gesetzte Frist ist aufgrund der Ferienzeit, der notwendigen Prüfung der Unterlagen, der erforderlichen Rücksprache mit unserem Steuerberater sowie der noch offenen rechtlichen Fragen nicht ausreichend, um eine fundierte und sachgerechte Rückmeldung zu ermöglichen.

Wir bitten daher um eine Fristverlängerung um mindestens vier Wochen.

2. Antrag auf Akteneinsicht

Zur Nachvollziehbarkeit des Rückmeldeverfahrens beantragen wir Einsicht in die Akte. Insbesondere bitten wir um:

  • Kopien der maßgeblichen Verordnung bzw. Richtlinie, die zum Zeitpunkt unseres Antrags (Antrag vom: [Datum]) in Hessen gültig war,
  • die zum damaligen Zeitpunkt geltende FAQ-Version,
  • etwaige interne Prüfvermerke oder Berechnungsgrundlagen, die Ihrer Rückforderung zugrunde liegen.

Bitte übersenden Sie uns die entsprechenden Unterlagen in Kopie (gerne auch digital an: [E-Mail-Adresse]).

Bitte bestätigen Sie uns den Eingang dieses Schreibens und die gewährte Fristverlängerung.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]