- Recht und Steuern
- Informationen zum Steuerrecht
- Umsatzsteuer in der EU
- Zusammenfassende Meldung
Menü ausblenden
Zusammenfassende Meldung
Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. Dreiecksgeschäfte ausgeführt haben, sind verpflichtet, beim BZSt eine Zusammenfassende Meldung einzureichen. Die Zusammenfassende Meldung dient dazu, innergemeinschaftliche Umsätze zu erfassen und den Finanzbehörden einen Abgleich zwischen den gemeldeten Lieferungen und den Erwerbsbesteuerungen in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Die Meldung ist elektronisch abzugeben und kann über das Portal der Finanzverwaltung abgewickelt werden.
Abgabefristen:
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Dreiecksgeschäfte müssen monatlich bis zum 25. Tag des Folgemonats in der Zusammenfassenden Meldung angegeben werden. Sofern dem Unternehmer für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Dauerfristverlängerung gewährt wurde, gilt diese nicht für die Zusammenfassende Meldung.
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Dreiecksgeschäfte sind zwingend monatlich zu melden. Eine quartalsweise Abgabe ist nur zulässig, wenn die maßgebliche Umsatzgrenze von 50.000 € nicht überschritten wird. Unterhalb der Bagatellgrenze ist (freiwillig) auch die monatliche Abgabe möglich.
Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen (Dienstleistungen) sind weiterhin vierteljährlich zu melden. Die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ist der 25. Tag nach Ablauf des Quartals. Der Unternehmer kann wahlweise freiwillig auch monatlich melden, wenn auch innergemeinschaftliche Lieferungen gemeldet werden.
Beachte: Da die Abgabefristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die zusammenfassende Meldung auseinander fallen ist Vorsicht geboten!
Während die Umsatzsteuer-Voranmeldung für September bei einer Dauerfristverlängerung bis zum 10. November abgegeben werden kann, muss die zusammenfassende Meldung bis zum 25. Oktober eingereicht werden.
Hotline: Wir sind für Sie da!
Erreichbarkeit unserer Hotline:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr
