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Update US-Zölle

Stand: 04.06.2025

Erhöhung der Zusatzzölle auf Eisen, Stahl, Aluminium und Waren daraus

Mit Wirkung zum 4. Juni 2025 traten gemäß US-Präsidialproklamation neue Änderungen im Zollregime für Eisen-, Stahl- und Aluminiumwaren sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse in Kraft. Der bisherige Zusatzzollsatz von 25 % wird auf 50 % angehoben. Die neuen Zollsätze gelten erga omnes, d. h. für Ursprungswaren aus sämtlichen Ländern.

Eine vorübergehende Ausnahme gilt für bestimmte Stahl- und Aluminiumprodukte aus dem Vereinigten Königreich: Für diese bleibt der bisherige Satz von 25 % bis zum 9. Juli 2025 bestehen. Ab diesem Zeitpunkt – oder zu einem späteren Zeitpunkt – kann der US-Wirtschaftsminister (Secretary of Commerce) im Rahmen der Einhaltung des Economic Prosperity Deals zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich Einfuhrkontingente festlegen oder den Zollsatz ebenfalls auf 50 % anheben.

Die Proklamation bringt zudem eine Neusortierung der bisherigen Prioritäten bei der Zollberechnung mit sich. Bislang galt folgende Reihenfolge: Automobile, Kanada/Mexiko gemäß IEEPA, anschließend Stahl/Aluminium. Mit sofortiger Wirkung ist die folgende Reihenfolge anzuwenden:

  • Automobile (25 %),
  • Stahl/Aluminium (50 %),
  • Kanada/Mexiko IEEPA (25 % bzw. 10 % für bestimmte Produkte).

Durch diese Anpassung unterliegen nun auch Stahl- und Aluminiumprodukte aus Kanada und Mexiko dem erhöhten Zollsatz von 50 %.

Im Zuge dieser Änderungen wird ferner die bisherige Befreiung von Reziprokzöllen aufgehoben. Für Waren, die unter die Stahl- und Aluminiumzölle nach Section 232 fallen, werden ab sofort auch Reziprokzollsätze auf nicht-metallische Bestandteile erhoben – zunächst in Höhe von 10 % bis zum 9. Juli 2025, danach 20 % für Waren der Europäischen Union.

Hinweis:
Die Proklamation verweist auf Annex I und Annex II, deren Inhalte derzeit noch nicht veröffentlicht wurden. In früheren Executive Orders wurden in Annex I in der Regel Hauptprodukte und in Annex II Derivate aufgeführt. Eine genaue Bestimmung der betroffenen Waren ist erst nach Veröffentlichung der Anhänge im Federal Register möglich.

Der US-Zoll hat zu diesen Änderungen sowie weiteren Fragen eine Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ) veröffentlicht. Ausführliche Informationen finden Sie im Informationssystem des US-Zolls (CSMS), insbesondere in den Mitteilungen:

  • CSMS #65236374

  • CSMS #65236645 – UPDATED GUIDANCE


Handelskonflikt USA - China: Einigung auf gegenseitige temporäre Zollaussetzung

Die USA und China haben sich darauf verständigt, die gegenseitig verhängten Zusatzzölle in Teilen für vorerst 90 Tage auszusetzen. Die in einer gemeinsamen Erklärung veröffentlichten Maßnahmen sollen ab dem 14. Mai 2025 greifen.

USA

  • US-Zölle auf chinesische Importe sollen von 145 Prozent auf 30 Prozent sinken.
  • Die Ad-valorem-Zollsätze in Höhe von 34 Prozent auf chinesische Importwaren (einschließlich Waren aus Hongkong und Macau) nach Executive Order (E.O.) 14257 vom 2. April 2025 werden für die Dauer von 90 Tagen um 24 Prozentpunkte auf 10 Prozent reduziert.
  • Die mit E.O. 14259 vom 8. April 2025 und E.O. 14266 vom 9. April 2025 verhängten zusätzlichen Ad-valorem-Zollsätze i. H. v. 125 Prozent werden aufgehoben.
  • Die US-Zölle im Zusammenhang mit Fentanyl (20 Prozent) und weitere Maßnahmen (u. a. Sec. 301-Zölle) sollen weiterhin bestehen bleiben.

China

  • China reduziert den zusätzlichen Ad-valorem-Zollsatz für US-Importe gem. Customs Tariff Commission of the State Council No. 4 of 2025 von 34 Prozent auf 10 Prozent für die Dauer von 90 Tagen.
  • Die geänderten zusätzlichen Ad-valorem-Zollsätze nach Bekanntmachungen Nr. 5 und Nr. 6 der Zolltarifkommission des Staatsrates von 2025 sollen aufgehoben werden.
  • China beabsichtigt, alle erforderlichen administrativen Maßnahmen ergriffen, um die seit dem 2. April 2025 gegen die USA verhängten nichttarifären Gegenmaßnahmen auszusetzen oder aufzuheben.
  • Die Parteien planen weitere Gespräche über Handelsbeziehungen und haben Vertreter für zukünftige Verhandlungen benannt.

Nähere Informationen unter:


Keine Kumulierung bestimmter US-Zusatzzölle

In den letzten Monaten haben die USA mehrere Executive Orders (E.O.) und Proklamationen erlassen, um neue Zölle einzuführen oder bestehende anzupassen. Dabei wurde festgelegt, dass Zölle, die auf derselben gesetzlichen Grundlage beruhen, nicht kumulativ erhoben werden sollen, um übermäßige Belastungen zu vermeiden.

Ausnahmen von der Kumulierungspflicht:

  • KFZ und KFZ-Teile: Fahrzeuge und -teile, die unter Proklamation 10908 vom 26. März 2025 fallen, sind nicht zusätzlich von Zöllen gemäß E.O. 14193 (Kanada), E.O. 14194 (Mexiko), sowie den Proklamationen 9705 (Stahl) und 9704 (Aluminium) betroffen.

  • Waren aus Kanada/Mexiko: Güter, die unter Zölle nach E.O. 14193 oder 14194 fallen, unterliegen nicht zusätzlich Stahl- oder Aluminiumzöllen.

  • Stahl und Aluminium: Artikel aus diesen Materialien können jedoch beide Zölle (Stahl + Aluminium) erhalten, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Kumulative Anwendung anderer Zölle:
Zölle außerhalb des Abschnitts 2 dieser E.O. (z. B. aus HTSUS, Section 301, E.O. 14195, Antidumpingmaßnahmen) können zusätzlich erhoben werden.

Rückwirkende Gültigkeit und Erstattungen:
Die E.O. gilt rückwirkend ab dem 4. März 2025. Erstattungen für zu viel gezahlte Zölle werden von der U.S. Customs and Border Protection bearbeitet.

Executive Order, Addressing certain Tariffs on imported Articles (29. April 2025)


Reziproke Zölle - 10 % auf sämtliche Waren

Seit dem 5. April 2025 erheben die USA zehn Prozent Zusatzzölle (Regulating Imports) auf alle Wareneinfuhren. Ausgenommen davon sind Waren, die bereits von anderen Zusatzzöllen wie Stahl, Aluminium, Autos erfasst sind. Ausnahmen gelten außerdem für bestimmte Waren, die in Anhang II der Proklamation aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem Kupfer, pharmazeutische Produkte, Halbleiter, Holzartikel, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte. Später wurden auch Mobiltelefone, Computer und andere technische Geräte in die Liste aufgenommen (Executive Order 14257).

Aussetzung der geplanten länderspezifische Zölle für 90 Tage

Ausnahme: China

Am 9. April 2025 kündigte Donald Trump an, die ursprünglich ab diesem Datum geplanten länderspezifischen Zölle für 90 Tage auszusetzen. Stattdessen gilt nun ein einheitlicher Zollsatz von zehn Prozent – auch für Waren mit Ursprung in der EU. Der reziproke Zusatzzoll von zehn Prozent wird ab einem Warenwert von  800 US-Dollar erhoben (de minimis treatment). Sobald ein effektives System zur zügigen und vollständigen Erhebung der Zölle eingerichtet ist, soll die de-minimis-Ausnahme abgeschafft werden. Für Waren mit Ursprung in China entfällt diese Regelung bereits ab dem 2. Mai 2025.

In Anhang I der Regulating Imports sind die länderspezifischen Zölle aufgeführt. Für EU-Ursprungswaren wären es 20 Prozent. Für alle Länder, die nicht in der Liste aufgeführt sind, sollten die allgemeinen 10 Prozent gelten.

Waren mit chinesischem Ursprung sind nicht von dieser 90-tägigen Aussetzung inbegriffen. Für chinesische Produkte wurde der länderspezifische Zollsatz sogar auf 145 Prozent angehoben.

Zusatzzölle auf Autos und Autoteile

US-Präsident Trump kündigte am 26. März 2025 Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf Autos an, die seit dem 5. April erhoben werden. Bestimmte Autoteile sollen ebenfalls mit Zusatzzöllen belegt werden. Diese sollen etwa 150 Kategorien betreffen und spätestens bis zum 3. Mai 2025 eingeführt werden. Weitere Einzelheiten sowie die betroffenen Zolltarifnummern können der  Proclamation 10908 entnommen werden. Die Zölle gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben.

Hinweis: Diese „Autozölle“ sind von den reziproken Zöllen ausgenommen.

Diese Zusatzzölle gelten auch, wenn die Waren im Rahmen eines Freihandels- oder Präferenzabkommens in Frage kommen. Ausnahme besteht im Rahmen des USMCA-Abkommens. Außerdem kann in diesem Zusammenhang der US-amerikanische Anteil zertifiziert werden, sodass der zusätzliche Zoll nur auf den Wert des nicht-US-amerikanischen Anteils anfällt.


Zusatzzölle auf Eisen, Stahl und Aluminium sowie bestimmte Waren daraus

Die USA führten mit Proclamation 9705 vom 8. März 2018 und Proclamation 9980 vom 24. Januar 2020 zeitweilig zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf Produkte aus Stahl und später auch auf Einfuhren von Stahlderivaten ein. Unter der Biden-Administration kam es dann zu einigen Ausnahmen, wie beispielsweise der Aussetzung der zusätzlichen Zölle auf Stahl gegenüber der EU.

Mit Bekanntmachung (Proclamation 10895 und 10896 vom 10. Februar 2025) gelten ab dem 12. März 2025 Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf Eisen, Stahl und Aluminium sowie bestimmte Waren daraus. Dies betrifft vor allem Waren mit HS-Code 73 und 76. Aber auch für andere Waren können diese Zusatzzölle gelten, sofern Metallanteile enthalten sind.

Die 25 Prozent gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen und betreffen Ursprungswaren aller Länder. Dennoch können Informationen zum Land des „Schmelzens und Gießens” verlangt werden. Eine Hilfestellung bieten die FAQs der US-Zollbehörden.


Datenbanken

Ob Ihr Produkt von den Zusatzzöllen betroffen ist, können Sie in folgenden Datenbanken einsehen:


  • Webinar: 24. April 2025, 15 - 16 Uhr

  • 21. bis 23. Mai 2025 | IHK Frankfurt


  • Update zu US-Zöllen und aktuelle rechtliche Themen

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Beratung zu Zöllen, Handel & Vergabewesen

AHK-Dienstleistungsangebot

Die Einhaltung der US-Zollvorschriften ist für deutsche Unternehmen im internationalen Handel von zentraler Bedeutung. Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer (AHK) in New York bietet deutschen Unternehmen Beratung und Unterstützung bei der zollrechtlichen Abwicklung an. Zudem hilft die AHK, sich in dem komplexem Umfeld der Sonderzölle zurechtzufinden. 

Das Handels- und Zollberatungsportfolio der AHK NY umfasst insbesondere einzelfallspezifische Rechtsauskünfte zu den nunmehr zu beachtenden Sonderzöllen: Section 232-Zölle (Stahl- und Aluminiumzölle; Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile); Section 301-Zölle (Zölle auf chinesiche Waren wegen unfairer Handelspraktiken) und IEEPA-Zölle (Zölle auf chinesiche, mexikanische und kanadische Waren als Schutzmaßnahme gegen Fentanyl-Schmuggel und illegale Einwanderung; „reziproke“ Zölle als Schutzmaßnahme gegen aus unfairen Handelspraktiken resultierende Handelsdefizite) sowie weitere handelspolitische Maßnahmen mit Auswirkungen auf Lieferketten.

Zum ⇒ Dienstleistungsangebot der AHK New York

Hinweis: Die AHK steht Ihnen für ein kostenloses unverbindliches Erstberatungsgespräch zur Verfügung. Weitere Beratungsdienstleistungen der AHK sind mit einem Kostenbeitrag verbunden. Die AHK informiert Sie im Vorfeld über den genauen Leistungsumfang und die anfallenden Gebühren.


Gegenmaßnahmen der Europäischen Union

Als Reaktion auf die von US-Präsident Donald Trump eingeführten Zölle für Einfuhren von Stahl und Aluminium sowie bestimmte Erzeugnisse daraus, hat die EU-Kommission eine Reihe von Gegenmaßnahmen eingeleitet. Ziel der EU-Kommission ist es europäische Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher vor den ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen zu schützen. 

Die Maßnahmen beruhen auf einen zweistufigen Ansatz:

Als erstes werden die aktuell ausgesetzten Zusatzzölle gegen die USA aus 2018 und 2020 auslaufen und am 1. April 2025 wieder in Kraft treten. Diese beinhalten eine Reihe von US-Produkten, die en wirtschaftlichen Schaden für EU-Stahl- und Aluminiumexporte im Wert von 8 Mrd. EUR ausgleichen.

Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle, die EU-Ausfuhren im Wert von über 18 Milliarden Euro betreffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen für US-Ausfuhren vor. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Warenliste mit gewerblichen Waren wie Stahl- und Aluminiumprodukten, Textilien oder Lederwaren, aber auch landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Nüssen, Zucker und Rindfleisch wird nach einer Konsultation mit Interessengruppen finalisiert und Mitte April in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet.

Insgesamt könnten die EU-Gegenmaßnahmen somit für US-Warenausfuhren im Wert von bis zu 26 Mrd. EUR gelten, was dem wirtschaftlichen Umfang der US-Zölle entspricht.

Aussetzung der EU-Gegenmaßnahmen

Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/786 (Amtsblatt L 2025/786 vom 14. April 2025) werden diese bis zum 14. Juli 2025 ausgesetzt.


Außenhandel Hessen

Über die Hälfte ihres Umsatzes erzielt die hessische Industrie im Ausland – der Außenhandel bleibt ein zentraler Wachstumstreiber. Doch wachsende Unsicherheiten in Exportmärkten bremsen die Dynamik: 2024 gingen die hessischen Exporte auf 80 Mrd. Euro zurück, ein Minus von knapp 2 % (Bund: –1,7 %). Wichtigster Handelspartner bleiben die USA (9,3 Mrd. Euro), gefolgt von Frankreich (6,1 Mrd. Euro) sowie Polen, den Niederlanden und Italien. 

Mehr auf ⇒ Außenhandel Hessen


US-Zölle: Hessische Wirtschaft warnt vor Belastungen für Exporteure – EU muss mit Weitsicht handeln

Nach der Ankündigung neuer US-Zölle auf europäische Waren warnt der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) vor weitreichenden Folgen für den Exportstandort Hessen.

Lesen Sie mehr in der ⇒ Pressemeldung vom 3. April 2025


Außenwirtschaftsportal Hessen

Mehr Details und aktuelle Informationen zu den US-Zollregelungen finden Sie auf dem ⇒ Außenwirtschaftsportal Hessen.