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Regionales Übereinkommen: Vermerk „REVISED RULES“ bei Ausfuhren nach Ägypten

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Die Europäische Kommission informiert, dass Ägypten bis zum Abschluss seiner internen Ratifizierungsverfahren das revidierte Regionale Übereinkommen im Rahmen befristeter nationaler Maßnahmen anwendet. Ziel ist es, Störungen bei der Kumulierung zu vermeiden.
Erforderlicher Vermerk auf Ursprungsnachweisen
Im Zuge dieser Maßnahmen verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der Europäischen Union ausdrücklich auf die Anwendung der revidierten Ursprungsregeln hinweisen.
⇒ Empfehlung der EU-Kommission:
Ursprungsnachweise, die für die Ausfuhr nach Ägypten ausgestellt werden, sollen den Vermerk „REVISED RULES“ enthalten, um weiterhin eine Zollpräferenzbehandlung zu erhalten.
Nachträgliche Ausstellung möglich
Wurden Ursprungsnachweise ohne diesen Hinweis in Ägypten abgelehnt, können neue Ursprungsnachweise mit dem Vermerk „REVISED RULES“ nachträglich ausgestellt werden. Diese werden laut EU-Kommission und ägyptischen Behörden auf Basis der aktuellen befristeten Maßnahmen akzeptiert.
Kumulierung
Ägypten bestätigte außerdem, dass eine diagonale Kumulierung mit der EU und den EFTA-Staaten möglich ist, sofern Ägypten das Bestimmungsland ist.
Hinweis für Einfuhren aus Ägypten
Für in Ägypten ausgestellte Ursprungsnachweise, die für Ausfuhren in die EU verwendet werden, bleibt die Angabe „TRANSITIONAL RULES“ weiterhin bestehen.