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Grünes Licht für Zölle auf Kleinsendungen

panida wijitpanya | Getty Images | Canva
Der Rat hat heute neue Zollvorschriften für Waren gebilligt, die in kleinen Paketen versandt werden und größtenteils über den elektronischen Handel in die EU gelangen. Mit den neuen Vorschriften wird dem Umstand Rechnung getragen, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unlauterem Wettbewerb zulasten von EU-Verkäufern führt.
Mit der heutigen Einigung wird die schwellenwertbasierte Zollbefreiung unter 150 € abgeschafft. Sobald die neue EU‑Zolldatenplattform einsatzbereit ist – voraussichtlich 2028 – fallen für alle eingeführten Waren reguläre Zölle an. Bis dahin gilt ab Juli 2026 ein vorläufiger Pauschal-Zoll in Höhe von 3 € pro Warenkategorie für Kleinsendungen unter 150 €.
Beispiel: Ein Paket enthält eine Bluse aus Seide und zwei Blusen aus Wolle.Da sie unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen, enthält das Paket somit zwei verschiedene Waren, die mit 6 € verzollt werden.
Warum diese Reform?
Der Onlinehandel wächst rasant. 2024 wurden 4,6 Milliarden Kleinsendungen in die EU eingeführt – 91 % davon aus China. Die EU will Missbrauch verhindern, fairen Wettbewerb schaffen und ihr Zollsystem modernisieren.
Finanzielle Auswirkungen
Der EU-Haushalt und die Mitgliedstaaten profitieren, da Zölle zu den Eigenmitteln der EU zählen. Parallel wird im Rahmen der breiteren Zollreform über eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr diskutiert.
Ausblick
Der Pauschalzoll gilt vorerst bis 1. Juli 2028 und kann verlängert werden. Mit der neuen Zolldatenplattform wird schließlich vollständig auf das modernisierte Zollsystem umgestellt.