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EU-Kommission schlägt Mercosur- und Mexiko-Abkommen zur Annahme vor


Die EU-Kommission hat dem Rat die Handelsabkommen mit Mercosur und Mexiko zur Ratifizierung vorgelegt.

Das Abkommen mit den Mercosur-Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay kann laut EU-Angaben die jährlichen Ausfuhren der EU in den Mercosur um bis zu 39 Prozent (49 Milliarden Euro) steigern und mehr als 440.000 Arbeitsplätze in ganz Europa schaffen. Dabei werden etwa die oft prohibitiv hohen Mercosur-Zölle für EU-Ausfuhren gesenkt, auch für wichtige Industrieprodukte wie Autos (derzeit 35 Prozent), Maschinen (14-20 Prozent) und Arzneimittel (bis zu 14 Prozent).

Das Abkommen mit Mexiko baut den Marktzugang aus, den das bestehende Handelsabkommen bereits seit 2000 bietet. Hiervon profitierten insbesondere der Agrarhandel und der Dienstleistungsbereich. Das Abkommen erweitert auch den Schutz vor Nachahmung auf 568 traditionelle europäische Lebensmittel- und Getränkeprodukte.

Neben dem Rat muss auch das Europaparlament den Abkommen zustimmen. Die Vorschläge der EU-Kommission umfassen zwei parallele Rechtsinstrumente für jedes Abkommen:
Das Partnerschaftsabkommen mit Mercosur und das Globalabkommen mit Mexiko müssen zusätzlich von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
Die zwei Interims-Handelsabkommen, die nur handelspolitische Teile abdecken, treten nach ihrer Ratifizierung auf EU-Ebene in Kraft und erlöschen, sobald die umfassenden Abkommen in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Somit können europäische Unternehmen rascher von den neuen Handelsvorteilen profitieren.

Zu den Handelsabkommen mit Mercosur und Mexiko.