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CBAM: Ihr Feedback zur Ausweitung auf nachgelagerte Produkte


Bis zum 26. August 2025 können Sie sich zur möglichen Ausweitung aber auch beispielsweise zu offenen Fragen oder formellen Abläufen äußern.

Die EU-Kommission führt derzeit eine ► Konsultation zur möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) durch. Gegenstand dieser Konsultation ist insbesondere die Frage, ob nachgelagerte Erzeugnisse stärker einbezogen werden sollen und wie Umgehungspraktiken künftig besser bekämpft werden können.

Derzeit erfasst der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) nur bestimmte Grundprodukte wie Eisen, Stahl und Aluminium und bestimmte Waren daraus. Die EU erwägt jedoch, das Produktspektrum künftig auf nachgelagerte Erzeugnisse auszuweiten. Betroffene Unternehmen sind eingeladen, ihre Einschätzungen einzubringen.

Hierfür stehen zwei Wege offen:

  • Offenes Feedback: Allgemeine Rückmeldungen zu CBAM, etwa zu Anwendungsfragen oder formellen Abläufen, können direkt eingereicht werden („Give feedback“).

  • Konsultation zur Ausweitung: Speziell zur geplanten Erweiterung auf nachgelagerte Produkte können Unternehmen an einer offiziellen Konsultation teilnehmen („Go to consultation“). Dort finden sich auch Listen der betroffenen Produktgruppen.

Für beide Verfahren ist eine Registrierung auf der EU-Plattform erforderlich. Stellungnahmen können in jeder EU-Amtssprache, also auch auf Deutsch, abgegeben werden.

Ob und in welchem Umfang CBAM ausgeweitet wird, hängt auch von den Rückmeldungen im Rahmen dieser Befragung ab. Neue Maßnahmen sollen auf Basis fundierter Analysen und Rückmeldungen aus der Praxis entwickelt werden.

Zur ► Konsultation